PFS Vorsorgestiftung II
Die PFS Vorsorgestiftung II steht für eine transparente und bedürfnisgerechte Vorsorgelösung. Sie eignet sich besonders für kleinere und mittelgrosse Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie als Vorsorgewerk für Kadermitarbeitende.
Ihre Vorteile
- Optimal abgestimmte Vorsorgelösung für branchenunterschiedliche KMU's oder als Kaderversicherung
- Grösstmöglicher Individualitätsgrad je Vorsorgewerk in Bezug auf Leistungen, Anlagen und Verzinsung
- Nachweisliche Kosteneffizienz durch Teilung von gesetzlich vorgegebenen Aufwendungen unter den Vorsorgewerken
Individuelle Vorsorgepläne
Jedes Vorsorgewerk verfügt bei der PFS Vorsorgestiftung II über einen individuellen Vorsorgeplan für Beiträge und Leistungen. Entscheidungen werden von den paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommissionen getroffen. Dabei steht die PFS ihren Kunden unterstützend zur Seite – von der Bestimmung des Vorsorgeplans über das Verfassen des erforderlichen Reglements bis hin zur Investition der Vermögensanlagen.
- Beratung und Unterstützung der Vorsorgekommission
- Administration und Betreuung der Versicherten
- Regelmässige Schulung von Mitgliedern der Vorsorgekommissionen
Anlagestrategie
Die Vorsorgewerke haben die Möglichkeit, ihre massgeschneiderte Anlagestrategie selbst zusammenzustellen. Zudem profitieren sie von der Partizipation an äusserst professionell verwalteten und kostengünstigen Anlagepools. In Zusammenarbeit mit anderen Vorsorgeeinrichtungen besteht ein Anlagepool, welcher als attraktive Einkaufsgemeinschaft von Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen dient.
- Professionell verwaltete und kostengünstige Anlagepools mit diversen Bankpartnern
- Transparente Plattform zum Austausch von Informationen, Ideen und Projekte im Bereich Anlagepooling
- Zweimal jährlich stattfindende Club-Sitzung, einmal davon mit anschliessender Weiterbildung
Downloads
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Geschäftsberichte
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Reglemente
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- Anlagereglement 2022
- Vorsorgereglement 2024
- Zusatzreglement «Weiterversicherung gemäss Art. 47a BVG»
- Geschäfts- und Organisationsreglement gültig ab 24.05.2023
- Anhang I Geschäfts- und Organisationsreglement gültig ab 31.12.2023 (Anhang)
- Anhang II Geschäfts- und Organisationsreglement gültig ab 24.05.2023 (Anhang)
- Teilliquidationsreglement 2009
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